Bauträger, Bauherr, Bauunternehmer - Wer macht eigentlich was?

Bis eine Immobilie fertiggestellt ist und bewohnt werden kann, braucht es im Vorfeld einige Arbeitsschritte. Da nicht alle Kompetenzen laut eines Gesetzbuches geregelt sind und sich Aufgabenfelder überschneiden, ist es wichtig, dass vor dem Projektstart Zuständigkeiten festgelegt sind. Dies betrifft insbesondere den Bau einer Privatimmobilie, denn es muss entschieden werden, ob man als Bauherr baut oder beispielsweise einen Bauträger beauftragt.

 

Ein Mann mit Bauhelm hält ein Walkie-Talkie.

Grundsätzlich gelten vorab folgende Definitionen:

Bauunternehmer

Der Bauunternehmer ist in erster Linie ein Dienstleister, der mit dem Besitz des Grundstücks und dem Eigentum der Immobilie nicht in Verbindung steht. Seine Aufgabe ist die Herstellung und Instandhaltung einer Immobilie bzw. die Beseitigung oder Änderung eines Bauwerks. Die Aufgaben eines Bauunternehmers beschränken sich also auf Handwerkerleistungen. Er grenzt sich von Bauherr und Bauträger am leichtesten ab, denn er handelt in deren Auftrag, welcher immer vertraglich festgehalten wird.

Bauherr und Bauträger haben jedoch einiges gemeinsam. Ihre Aufgaben betreffen im Grunde ALLE Aufgaben vom Finden und vor allem Erwerben eines Grundstücks bis hin zur Schlüsselübergabe. Hierbei sind die beiden Instanzen rechtlich und wirtschaftlich für jeden Schritt verantwortlich. Das bedeutet, dass sie sich um jegliche Verträge und um die Finanzierung kümmern müssen. Außerdem haften sie im Falle von Schäden während der Bauphase, denn alle Arbeiten und die Beteiligten sind ihrer Verantwortung unterstellt. Gleichzeitig sind sie jedoch auch die Entscheidungsträger während der Planungsphase und der gesamten Durchführung.

Bauherr

Da der Bauherr eine juristische, aber auch eine natürliche Person sein kann, ist es deshalb ratsam, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Bauherren können im eigenen Interesse - was vor allem im privaten Rahmen oft der Fall ist - oder im Namen eines Auftraggebers handeln.

Bauträger 

Im Gegensatz zum Bauherren, muss der Bauträger laut Bürgerlichen Gesetzbuch ein Unternehmen, also eine juristische Person, sein. Nach der Fertigstellung verkauft er die gesamte Immobilie - oder Teile in Form von Wohnungen - mit dem zugehören Grundstück. Dieser Verkauf wird durch den Eintrag ins Grundbuch rechtskräftig. In der Regel wirbt ein Bauträger schon vor dem Start des Bauprojekts um potentielle Käufer, sprich, der Vertrieb einer Immobilie kann auch eine Aufgabe eines Bauträgers sein.

Da die Aufgaben von Bauherren und Bauträgern nicht nur verantwortungsvoll, sondern auch wahnsinnig umfangreich sind, sollten einzelne Tätigkeiten abgegeben werden. Zum Beispiel können auch Architekten oder Bauunternehmer Anträge stellen oder Genehmigungen einholen; wichtig hierbei ist jedoch, dass dies vertraglich festgehalten wird, damit die Verantwortlichkeiten geregelt sind.

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