Der Hauskauf durch eine Zwangsversteigerung: Die Vor- und Nachteile

Durch eine Wirtschaftskrise oder ganz persönliche Schwierigkeiten, wie Scheidung oder Krankheit, können Eigentümer schnell in eine finanzielle Schieflage geraten. Je nach Intensität der Situation lässt sich eine Zwangsversteigerung manchmal nicht vermeiden oder ist sogar gewollt, um möglichst bald schuldenfrei zu sein. Des einen Leid ist hierbei aber mal wieder des anderen Freud', denn wo ein Haus zwangsverkauft wird, können sich Käufer preiswert den Traum des Eigenheims erfüllen. Doch aufgepasst, denn der Hauskauf durch eine Zwangversteigerung kann einige Tücken bereithalten.

Ein digital gezeichnetes Bild. Rückansicht von fünf Menschen, die auf Stühlen sitzen. Vor ihnen steht ein Auktionator.

Die Vorteile

Der Kaufpreis ist hier wohl am wichtigsten zu nennen, denn wer bei einer Zwangsversteigerung mitbietet, kann sehr preisgünstig eine Immobilie erwerben. Dazu kommt, dass Kaufnebenkosten wie Makler- und Notargebühren wegfallen. Lediglich eine niedrige Zuschlaggebühr fällt an. Außerdem können sich Interessenten die Kosten für Gutachten sparen, da diese bereits durch das Gericht beauftragt und beglichen wurden.

Die Nachteile

Die Voreigentümer dürfen Interessenten und auch Gutachtern den Zutritt zur Immobilie verweigern. Das bedeutet, dass nicht nur die Gutachten große Lücken aufweisen, sondern auch, dass der Bieter eine Immobilie kaufen soll, die er nicht besichtigen konnte. Dazu kommt, dass sich das Verfahren einer Zwangsversteigerung über Jahre hinziehen kann und die Gutachten veralten. Denn einmal erstellt, werden diese weiterhin als Grundlage für den Marktwert genutzt, egal, inwiefern sich der Zustand der Immobilie verändert. Hier verbirgt sich ein weiteres Risiko, denn bei dem Kauf durch eine Zwangsversteigerung entfällt die Gewährleistung. Käufer haften also selber für alle Mängel und können weder den Preis im Nachhinein drücken, noch vom Kauf zurücktreten.

Achtung: Käufer einer zwangsversteigerten Immobilie kaufen auch alle Pflichten wie zum Beispiel Grundschulden und bestehende Mietverträge. Diese Informationen sollten sich Interessenten unbedingt mittels eines Grundbucheintrags aushändigen lassen.

Generell gilt bei Zwangsverteigerungen außerdem, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des Marktwerts vom Bieter gezahlt werden muss. Diese ist zu erbringen, damit das Gebot überhaupt in Betracht gezogen werden kann und dient als Nachweis der Solvenz.

Tipp: Da die Sicherheitsleistung nicht fremdfinanziert werden kann, ist es ratsam sich für das Thema der Finanzierung professionelle Unterstützung zu holen.

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