Neues Jahr, neues Glück - Dreimal gute Neuigkeiten für zukünftige Immobilienkäufer

Wer schon immer den Traum der eigenen 4 Wänden hatte, der sollte diesen im ersten Quartal 2021 in Erfüllung gehen lassen. Denn: Zum Jahreswechsel machen 3 Neuerungen den Immobilienkauf attraktiver denn je!

Dieser Artikel in Kürze:

  • Seit dem 23. Dezember 2020 teilen sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision
  • Seit dem 1. Januar 2021 wurde nicht nur die Wohnungsbauprämie erhöht, sondern auch die Einkommensgrenzen angehoben
  • Bis Ende März 2021 wird die Frist für das Baukindergeld verlängert

Die aktuelle Lage auf dem Immobilienmarkt

Nur 42 Prozent der Deutschen leben in der eigenen Immobilie, was Deutschland fast zum Schlusslicht im europäischen Vergleich macht. Da eine bestenfalls abgezahlte Immobilie noch immer eine der besten Altersvorsorgen ist, liegt dem Staat viel daran, dass der Anteil an Privateigentümern steigt. Hinzu kommt, dass sich die Situation auf dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt weiterhin zu verschärfen droht, denn es fehlen rund 1 Million Wohnungen in ganz Deutschland (Quelle: capital.de). Anstatt in den Bau von Mietwohnungen zu investieren, bauen Investoren lieber Eigentumswohnungen und verkaufen diese gewinnbringend. Immerhin sind die Kaufpreise innerhalb des letzten Jahres um 6,6 Prozent gestiegen (Quelle: börse.ard.de). Doch wer kann sich das leisten? Also stehen immer öfter Eigentumswohnungen leer, während es an Mietwohnungen mangelt. Um diesem Zustand Abhilfe zu schaffen, wurden einige Neuerungen beschlossen, die zum Immobilienkauf verlocken.

Lang ersehnte Entlastung bei den Nebenkosten

Seit dem 23. Dezember 2020 wird die Maklerprovision endlich zwischen Verkäufer und Käufer hälftig geteilt. Diese beträgt teilweise über 7 Prozent (Quelle: hausgold.de) des Kaufpreises der Immobilie und wird nur selten von Banken finanziert. Damit reduzieren sich die Nebenkosten für den Käufer erheblich.

Deutliche Erhöhung der Wohnungsbauprämie

Ab dem 1. Januar 2021 gilt die Erhöhung der Wohnungsbauprämie von 8,8 auf ganze 10 Prozent! Das bedeutet für Alleinstehende eine Anhebung von jährlich 40 Euro auf 70 Euro ab einer Sparsumme in Höhe von 700 Euro und für Ehepaare von 90 Euro auf 140 Euro ab einer Sparleistung in Höhe von 1.400 Euro.

Außerdem wurden die Einkommensgrenzen angehoben, weshalb mehr Menschen prämienberechtigt sind. Das zu versteuernde Einkommen eines Alleinstehenden darf nun bei bis zu 35.000 Euro jährlich liegen; bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern bei bis zu 70.000 Euro, wenn beide Partner berufstätig sind.

Verlängerte Frist beim Baukindergeld

Das Baukindergeld hat sich seit seiner Einführung im Jahr 2018 zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Laut der KfW wurden bis August 2020 für mehr als 265.500 Familien mit Kindern Auszahlungen in Höhe von insgesamt 5,5 Milliarden Euro gewährt!

Zeitliche Verzögerungen in beinahe allen Lebensbereichen, welche die Corona-Pandemie mit sich gebracht hat, sorgten dafür, dass die Prämie nicht immer fristgerecht beantragt werden konnte. Hier kommt der Bund den Familien entgegen und verlängert den Förderzeitraum bis zum 31. März 2021. Ist bis dahin ein Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erteilt, kann sogar bis Ende 2023 ein Förderantrag gestellt werden.

Niedrige Zinsen verlocken zum Kauf

Generell gilt momentan, dass - zusätzlich zu den staatlichen Förderungen - der niedrige Darlehenszins das Eigenheim für viele erschwinglich macht. Der Immobilienverband Deutschland hat gemeinsam mit der Deutschen Bank mittels einer Erhebung beispielsweise festgestellt, dass 2020 knapp 26 Prozent des Haushaltseinkommens für die Abzahlung einer Immobilie aufgebracht werden musste - im Jahr 2009 waren es noch über 32 Prozent.

An die Zukunft denken

Wer jetzt schon weiß, dass er in ein paar Jahren eine Immobilie kaufen möchte, der kann sich heute die günstigen Zinsen sichern. Mit einem Bausparvertrag lässt sich nicht nur Eigenkapital aufbauen, sondern auch ein Zinssatz bis zu 15 Jahre im Voraus festlegen. Bei einer zukünftigen Baufinanzierung wird dabei das zielgerichtete Ansparen von Eigenkapital honoriert.

Weiterer Vorteil: Sonderzahlungen in der Ansparphase sind möglich; Sondertilgungen in unbegrenzter Höhe in der Rückzahlungsphase ebenfalls.

Fazit

In Sachen Immobilien stehen im 1. Quartal des Jahres 2021 alle Zeichen auf ‚Kaufen‘! Wer schon vom Eigenheim träumt, der muss sich jetzt nur noch trauen. Viel Erfolg!

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