Die Hypothek - Alptraum aller Eigenheimbesitzer oder probates Mittel zum Zweck?

Der Begriff „Hypothek“ ist generell eher negativ besetzt. Man verbindet mit ihm meistens eine Ausweglosigkeit, die mit hohen Schulden und im schlimmsten Fall mit der Zwangsversteigerung einer Immobilie einhergeht. Dabei bergen Hypotheken einige Vorteile und sie sind ein häufig gewähltes Mittel für die Finanzierung von Wohnraum.

Münzgeld und ein Spielzeughaus
Doch erstmal zu den Grundlagen!

Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht, welches nach § 1113 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ins Grundbuch eingetragen wird. Es sichert einem Gläubiger das Recht an dem Grundstück und/oder dem Wohneigentum eines Immobilienkäufers. Meist ist ein Kreditinstitut hierbei der Gläubiger, der die Hypothek als Sicherheit nimmt, sollte der Kreditnehmer zahlungsunfähig werden. Dies ist in der Phase der Immobilienfinanzierung häufig der Fall. Doch auch, wenn eine Immobilie bereits abbezahlt wurde, kann eine Hypothek darauf genommen werden, wenn eine höhere Kreditsumme für jegliche Vorhaben benötigt wird.

Die Höhe der Hypothek ist an die offene Forderung des Kreditgebers gebunden. Das bedeutet, dass die Hypothek schrumpft, sobald der Kreditnehmer tilgt - und das heißt auch, dass es ohne offene Forderung auch keine Hypothek gibt und diese aus dem Grundbuch gelöscht wird. Die Laufzeit einer Hypothek kann bis zu 30 Jahren betragen, in denen der Immobilienbesitzer die vereinbarten Zins- und Tilgungsraten leistet.

Hypotheken sind bei der Baufinanzierung kaum wegzudenken und alles andere als verrufen. Dennoch werden sie die letzten Jahre immer mehr von der Grundschuld abgelöst. Auch hier handelt es sich um ein Grundpfandrecht, welches jedoch in seiner kompletten Summe bestehen bleibt, trotz Tilgung. Das macht es für die Bank attraktiver. Aber auch der Kreditnehmer profitiert, denn so kann er zu den selben günstigen Konditionen erneut Geld frei machen, auch wenn er bereits das Darlehen getilgt hat.

Übrigens: Besteht eine Hypothek für eine Immobilie, dann darf der Eigentümer diese nicht anderweitig verkaufen. Die Vermietung dieser ist jedoch zulässig und auch gar nicht dumm, denn die Mieteinnahmen können bei der Tilgung der Raten helfen.

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