Die Wohn-Riester - Eine etwas andere Art der Immobilienfinanzierung

Wer eine Immobilie finanzieren möchte, dem kommen Kredite und Bausparverträge bekannt vor. Doch manch einer sollte sich genauer mit dem Thema Wohn-Riester auseinandersetzen, denn diese bietet einige Vorteile. Auch für diejenigen, die bereits eine eigene Immobilie bewohnen und diese intelligent entschulden möchten, könnte die Wohn-Riester interessant sein. Doch wie funktioniert sie und für welche Voraussetzungen gibt es?

 
Im Jahre 2008 wurde die Wohn-Riester ins Leben gerufen, da die weit verbreitete Eigenheimzulage abgeschafft wurde. Genau wie bei dieser handelt es sich bei der Wohn-Riester um eine staatlich geförderte Finanzierung von Wohneigentum. Diese Subvention ist jedoch an ein paar Kriterien gebunden, die in verschiedenen Varianten zu finden sind.

Der Geförderte…

  • muss die Immobilie mindestens zu Teilen besitzen und darin wohnen bzw. seinen Hauptwohnsitz dort gemeldet haben.
  • besitzt diese Immobilie, die sich in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum befindet.
  • besitzt Pflichtanteile an einer Wohn-Genossenschaft.
  • hat ein Dauerwohnrecht in einem Seniorenheim.
  • möchte seine Bestandsimmobilie barrierefrei umbauen.

Die Wohn-Riester wird erst nach dem Renteneintritt versteuert. Da das Kapital schon vorher benötigt wird, wird dieses natürlich im Vorfeld ausgezahlt. Dieser Betrag wird einem fiktiven Konto, dem Wohnförderkonto, gutgeschrieben und bis zum Beginn der Rentenphase mit 2% verzinst.

Für die Besteuerung wird der Gesamtbetrag, der sich zum Zeitpunkt des Renteneintritts auf dem Wohnförderkonto befindet, zugrunde gelegt. Entweder wird er komplett und einmalig in der Steuererklärung angegeben - worauf 30% Rabatt gewährt werden, sodass nur 70% des Gesamtbetrags versteuert werden müssen. Oder aber der Betrag wird jährlich und gleichmäßig bis zum 85. Lebensjahr versteuert. Zwar kann ein noch offener Betrag spontan einmalig versteuert werden, der Rabatt entfällt dann jedoch.

Durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) wird dem geförderten Immobilienbesitzer zum vertraglich vereinbarten Renteneintritt ein Bescheid zugeschickt, der die Höhe des Gesamtbetrags und die Beträge, die bis zum 85. Lebensjahr versteuert werden müssen, zusammenfasst.

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