Der Immobilienkauf - Worauf ist beim Vertrag zu achten?

Wie erleichternd es doch ist, wenn die Unterzeichnung eines Kaufvertrags bevorsteht. Das bedeutet immerhin, dass eine stressige Zeit hinter den Käufern liegt. Eine passende Immobilie wurde gesucht bzw. gefunden und es wurde fleißig an der Finanzierung gefeilt. Sind sich beide Parteien einig, kann man den Kauf mit einem Vertrag in Stein meißeln.


Dass die Punkte Kaufpreis, Name des Käufers und Verkäufers, sowie eine Beschreibung der Immobilie und die Lage in einen Kaufvertrag gehören, scheint auf der Hand zu liegen.

Doch worauf kommt es bei einem Kaufvertrag für eine Immobilie noch an?

  • Es sollte beschrieben werden, mit welcher Ausstattung die Immobilie übernommen wird. Zum Beispiel: Einbauküche, Bäder, Gartenhaus etc.
  • Alle beweglichen Dinge, über die eventuell nur mündlich verhandelt wurden, jedoch auch zum Kauf gehören sollen, müssen schriftlich fixiert werden. Das sind beispielsweise Möbel, Feuerholz oder auch Heizölbestände.
  • Der Zustand der Immobilie sollte unbedingt festgehalten werden, ob es sich um einwandfreie Beschaffenheit handelt, aber vor allem, ob Mängel vorliegen und welche genau. Hierzu sollten Verkäufer die Haftung für Sachschäden im Vertrag explizit ausschließen. Sollte der Verkäufer jedoch arglistig Mängel verschweigen haben, dann steht dem Käufer trotzdem Schadensersatz zu.
  • Außerdem sollte der Kaufvertrag beinhalten, wie und wann die Zahlung erfolgen wird.
  • Tatsächlich sollte der Tag der Schlüsselübergabe festgelegt werden, um Ärger zu vermeiden.

Damit ein Kaufvertrag rechtskräftig ist, muss dieser notariell geglaubt worden sein. Sich rechtzeitig gemeinsam auf einen Notar zu einigen und auch diesen Termin festzulegen, ist also ratsam. Bis zu diesem Termin können übrigens beide Parteien ohne rechtliche Konsequenzen von dem Kauf zurücktreten.

Tipp: Sollte beispielsweise die Finanzierung noch nicht komplett stehen und der Käufer benötigt noch etwas Zeit, kann man einen Vorvertrag mit dem Verkäufer abschließen, der auch durch die notarielle Beglaubigung rechtswirksam wird. Dies erzeugt zwar auch Kosten, sichert jedoch beide Seiten ab.

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