Deshalb ist der Bebauungsplan entscheidend für Ihr Traumhaus!

Entwerfen, bauen, bewohnen - Das scheinen auf den ersten Blick alle nötigen Schritte auf dem Weg zum Traumhaus zu sein. Dabei passiert vor dem ersten Spatenstich noch einiges anderes, woran vor allem die Gemeinden beteiligt sind. Denn ohne Grundstück kein Traumhaus! Ob dieses einfach erworben werden kann, man sich dafür bewirbt oder darauf steigert, ist die eine Frage. Die viel wichtigere Fragen ist jedoch, wie wird ein Baugrundstück eigentlich ein solches?

 
Die Hand eines Mannes zeichnet einen Plan mit schwarzem Fineliner.
In der ganzen Bundesrepublik Deutschland haben Gemeinden die Planungshoheit über ihr gesamtes Gemeindegebiet. Mittels eines Flächennutzungsplans (F-Plan) müssen Gemeinden die Art der Bodennutzung, die sich nach den absehbaren Bedürfnissen der Gemeinde richten, kartografisch und textlich festhalten. Dies ist im Baugesetzbuch (BauGB) unter § 5 geregelt. Der F-Plan ist ein Mittel zur räumlichen Planung von beispielsweise Grünanlagen, Versorgungseinrichtungen, Straßen, Sportanlagen, etc. und bildet somit die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde ab.

Auch Bauflächen werden in einem solchen F-Plan ausgewiesen.

Diese werden durch Bebauungspläne (BauGB § 8) jedoch nochmal konkreter definiert und rechtsverbindlich festgelegt. Der B-Plan enthält unter anderem die Maße der Grundstücke, Regelungen über die Art und Weise der Bebauung und weist genau auf, welche Grundstücksflächen bebaubar sind und welche nicht. Da dies vor allem gestalterische Auswirkungen auf Dachformen, Materialen, Farben oder auch Haustypen hat, ist es unbedingt ratsam vor dem Kauf eines Grundstücks den entsprechenden Bebauungsplan der Gemeinde einzusehen.

Als Grundstücksbesitzer ist man verpflichtet, den Regeln des B-Plans Folge zu leisten. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden oder im schlimmsten Fall darf von der Gemeinde der Rückbau gefordert werden.

Wer sich also seinen großen Traum vom Eigenheim erfüllen möchte, der sollte gerade bei den gesetzlichen Voraussetzungen die Augen offen halten. Steht dann noch die Finanzierung, können der Bau und der gestalterische Teil starten.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Finanzierung Ihres Traumhauses? Vereinbaren Sie gern jetzt einen Termin für ein kostenlosesErstgespräch mit uns. Wir helfen Ihnen gern!

Kommentare