In 3 Schritten zur passenden Anschlussfinanzierung

Um sich den Traum vom Haus oder der Eigentumswohnung zu erfüllen, nehmen Eigentümer meist einen Baukredit auf. Dieser hat dann eine berechnete Lauftzeit von beispielsweise 15, 20 oder 35 Jahren bis zur letzten gezahlten Rate. Doch die vereinbarte Zinsbindung ist je nach Vertrag kürzer, was zur Folge hat, dass der Eigentümer umschulden kann, wenn er möchte. Denn der Kreditgeber wird ihm zum Ablauf der Zinsbindung sicherlich ein neues Angebot machen, dieses muss er jedoch nicht annehmen. Er kann zu einem anderen Kreditgeber, der günstigere Konditionen anbietet, wechseln. Doch wie gelingt eine erfolgreiche Anschlussfinanzierung?

Schritt 1: Das Hier und Jetzt

Die vereinbarte Zinsbindung kann gut und gern 10 Jahre dauern. Innerhalb dieser Zeit kann sich beim Eigentümer wahnsinnig viel ändern, was sich auf das Abzahlen der Restschuld auswirkt. Darum ist es umso wichtiger, dass der aktuelle Stand - finanziell und familiär - gecheckt wird. Dies beinhaltet, ob es Familienzuwachs gab, ob ein Jobwechsel ansteht, geerbt wurde oder aber auch Kapital angespart werden konnte. All diese Gegebenheiten spielen bei der Anschlussfinanzierung eine große Rolle.

Schritt 2: Der Vergleich

Spätestens 3 Monate vor Ablauf der Zinsbindung wird der Kreditgeber auf den Immobilienbesitzer zukommen, um ihre neuen Konditionen für die Restschuld vorzustellen. Doch wie so oft im Leben, kann es sich richtig lohnen, wenn man sich vorher informiert und die Konditionen anderer Kreditinstitute miteinander vergleicht.

Schritt 3: Die Entscheidung

Darlehensverträge können nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 489 Abs. 1 BGB) mit einem Monat Vorlauf zum Ende der Zinsbindung gekündigt werden. Die Entscheidung, ob der Eigentümer bei der altbewährten Bank bleibt oder umschuldet, sollte also rechtzeitig getroffen werden. In jedem Fall sollte die Restschuld mit angesparetm Kapital reduziert werden, um die Zinsen der Anschlussfinanzierung gering zu halten.

Übrigens: Da wegen des Ablaufs der Zinsbindung der Baukredit fristgerecht beendet wird und nicht vorzeitig gekündigt wird, fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

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