Die 5 wichtigsten Fakten zum Wertgutachten

Ob ein Eigentümer seine Immobilie einfach abstoßen will, Hinterbliebene den Wert ihres Erbes erfahren möchten oder aber eine Zwangsversteigerung ansteht - die Gründe, weshalb man die Wertermittlung einer Immobilie beauftragt, sind sehr verschieden. Gemein haben die Auftraggeber jedoch, dass sie ein Wertgutachten benötigen, welches vollständig und aussagekräftig ist. Deshalb hier die 5 wichtigsten Fakten zum Wertgutachten!

 
Auf einem karierten Blatt Papier liegen ein Taschenrechner, ein Lineal und ein Füllfederhalter.

Fakt 1

Das Wertgutachten ist immer eine kostenpflichtige Bewertung einer Immobilie bzw. eines Grundstücks. Es wird von einem geprüften Sachverständigen unter den Gesichtpunkten der Immobilienwertermittlungsverordnung durchgeführt. Die Kosten richten sich nach Umfang des Gutachtens, der betreffenden Gebührenordnung oder auch dem Honorar des Sachverständigen.

Fakt 2

Es gilt die Unterscheidung zwischen einem Vollgutachten (auch Verkehrswertgutachten genannt) und einem Kurzgutachten. Vollgutachten sind vor Gericht und Behörden zulässig und deshalb bei Anlässen wie Erbschaften, Zwangsversteigerungen oder Scheidungen notwendig. Deutlich komprimierter sind hingegen Kurzgutachten, welche für den normalen Kauf oder Verkauf einer Immobilie ausreichend sind.

Fakt 3

Die Dauer für die Erstellung eines Vollgutachtens kann zwischen 2 und 4 Wochen betragen und 20 bis 30 Seiten an Informationen umfassen. Ein Kurzgutachten hingegen kann innerhalb von 7 bis 14 Tagen angefertigt werden und umfasst dann meist nur 10 bis 15 Seiten.

Fakt 4

Je nach Immobilie kommen für das Gutachten drei verschiedene Verfahren zur Wertermittlung in Frage: Sachwert-, Vergleichswert- oder Ertragswertverfahren. Welches Verfahren zur Anwendung kommt, richtet sich unter anderem nach der Art der Immobilie, des Grundstücks oder auch der Nutzung. Das Sachwertverfahren wird oft im Auftrag von Banken benutzt, während das Vergleichswertverfahren eher bei Privatpersonen zum Tragen kommt. Das Ertragswertverfahren kommt vor allem bei vermieteten Objekten in den Bereichen Wohnen und Gewerbe zur Anwendung.

Fakt 5

Damit das Gutachten des Sachverständigen aussagekräftig ist, benötigt dieser verschiedene Unterlagen für die Auswertung. Dies können unter anderem folgende sein:

  • Grundbuchauszug
  • Denkmalbescheid
  • Bauzeichnungen der Immobilie
  • Belege über Modernisierungsmaßnahmen
  • Mietvertrag und Nettokaltmiete

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