Wohnfläche und Nutzfläche: Wo ist der Unterschied und warum ist er wichtig?

Ob als Käufer eines Hauses oder als Mieter einer Wohnung, man hat das Recht genau zu wissen, wie groß die Immobilie ist, die da gekauft bzw. gemietet wird. Immerhin richtet sich hiernach der Kaufpreis der Immobilie oder eben die monatliche Miete. Außerdem richtet sich die Berechnung der Nebenkosten nach der Fläche. Um also Preisminderungen erzielen zu können, sollte fleißig vermessen werden. Doch wann gehört ein Quadratmeter zur Wohnfläche und wann zur Nutzfläche?

 
Ein Mann sitzt vor einem Laptop, auf dessen Bildschirm ein Grundriss zu sehen ist.

Die Wohnfläche ist vereinfacht ausgedrückt die Summe der Flächen aller Räume, die zum Wohnen und Leben benutzt werden. Hierzu gehören wie Schlaf-, Ess- und Wohnzimmer, auch Küchen und Flure, welche sich innerhalb der Wohnung befinden. Außerdem beheizte Wintergärten und Schwimmbäder, Terrassen, Balkone und Loggien. Die Nutzfläche hingegen, besteht aus der Wohnfläche und integriert noch die Flächen für Räume, die zwar nicht bewohnt, jedoch genutzt werden können. Dies sind beispielsweise Kellerräume, Waschküchen, Dachböden und Garagen.

Für die Berechnung dieser Flächen gibt es übrigens zwei verschiedene Möglichkeiten - die Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder die Berechnung nach DIN 277. Während die Wohnflächenverordnung Dachschrägen und Balkone, Terrassen oder Loggien nur anteilig und Kellerräume gar nicht anrechnet, zählt die DIN 277 diese Quadratmeter voll mit. Außerdem macht es bei der DIN 277 keinen Unterschied, ob Räume wie Schwimmbäder oder Wintergärten beheizt sind oder nicht, denn sie werden auch voll angerechnet. So auch bei Räumen, die niedriger sind als 2m oder den bereits benannten Dachschrägen. Nach der Wohnflächenverordnung werden hier die Flächen auch wieder anteilig angerechnet bzw. bei Schrägen unter 1m Höhe ganz außer Acht gelassen.

Gut also für Käufer oder Mieter, dass die WoFlV gängig ist. Dennoch sollte darauf geachtet werden, welche Berechnungsmethode genutzt wurde, damit es zu keiner unschönen Überraschung kommt.

Übrigens: Aufzüge, Treppenhäuser oder Eingangsbereiche gehören zu den Verkehrsflächen, während Heizungs-, Maschinenräume und andere technische Betriebsräume zu den Funktionsflächen gehören.

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