Was bedeutet die Sollzinsbindung für Ihre Baufinanzierung?

Definition

Die Sollzinsbindung ist ein definierter Zeitraum, in dem ein Immobilienbesitzer monatlich die Raten seines Baukredits abbezahlt. Nicht nur die Dauer, sondern auch die Höhe der Zinsen werden hierbei vertraglich mit dem Kreditgeber festgelegt. Da es sich um einen Fixzins handelt, bleibt dieser über die vereinbarte Zeit konstant, egal wie sich die Zinsen auf dem Markt generell entwickeln.

 
Eine Frau trägt etwas in einen Kalender ein.

Dauer

Die Dauer einer Sollzinsbindung kann von drei bis 30 Jahren grundsätzlich alles betragen. Ob der Immobilienbesitzer eine kurze oder lieber eine lange Sollzinsbindung mit seinem Kreditinstitut vereinbart, ist abhängig von der jeweiligen Lebenssituation des Schuldners und der aktuellen Zinsentwicklung.

Kurze Sollzinsbindung

Diese ist sinnvoll, wenn Bauzinsen bei Abschluss des Darlehens hoch sind, jedoch tendenziell sinken sollen. Dann ist es ratsam eine Dauer von drei bis fünf Jahren zu vereinbaren, um bei niedrigen Zinsen einen neuen Baukredit abzuschließen. Kann der Schuldner eventuell damit rechnen innerhalb der nächsten Jahre eine höhere Summe für die Tilgung aufzubringen (beispielsweise durch Schenkungen, ein Erbe oder eine Abfindung), dann ist auch eine kurze Sollzinsbindung von Vorteil. Generell gilt, dass bei einer kurzen Sollzinsbindung der Sollzins und somit auch die monatliche Rate niedriger ausfallen. Läuft die Vertragsbindung ab, ist die Restschuld unter Umständen jedoch noch sehr hoch.

Lange Sollzinsbindung

Da die Bauzinsen aktuell niedrig sind, ist es für die meisten Immobilienkäufer sinnvoll, eine lange Sollzinsbindung von 20 bis 30 Jahren zu vereinbaren. Dies gibt dem Schuldner eine gute Planbarkeit, vor allem, wenn keine Möglichkeit für eine hohe Sondertilgung zu erwarten ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Bauherr nach Ablauf der Sollzinsbindung die Immobilie abbezahlt hat, ist hoch. In jedem Fall ist die Restschuld aber niedrig.

Übrigens: Nach einer Dauer von 10 Jahren hat der Gesetzgeber Bauherren das Recht
eingeräumt, das Baudarlehen unabhängig von der Vereinbarung und vor allem ohne eine
Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen.

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