Die Zwangsversteigerung - Wenn der Verlust des Eigenheims droht

Durch Wirtschaftskrisen und ganz persönliche Gründe können solvente Menschen schnell in eine finanzielle Notlage geraten. Die andauernde Pandemie zeigt uns seit über 1,5 Jahren, wie schwer selbst die robuste deutsche Wirtschaft zu kämpfen hat. Doch auch der Tod des Partners, der Verlust des Arbeitsplatzes oder ein Unfall können einem den Boden unter den Füßen wegreißen. Für Immobilienbesitzer können finanzielle Probleme unter anderem zur Zwangsversteigerung des Eigenheims führen. In manchen Fällen - beispielsweise Scheidungen oder Ärger innerhalb einer Erbengemeinschaft - ist sie sogar gewollt. Doch was können willige Eigentümer tun, um den Verlust der eigenen 4 Wände zu verhindern?

 
Ein Schlüssel steckt in einem Türschloss

Sobald Immobilienbesitzer die monatlichen Raten nicht mehr bedienen können, droht ihr Kreditinstitut früher oder später mit der Kündigung des Darlehensvertrags.

Tipp 1: Kreditinstitute sind niemals an einer Zwangsversteigerung interessiert, deshalb sollten Eigentümer bei finanziellen Problemen immer das Gespräch suchen. Offensiv und gemeinschaftlich einen Weg aus der Krise finden ist immer die bessere Wahl, als die Augen vor dem drohenden Verlust zu verschließen.

Helfen weder das Aussetzen von Raten, noch eine Umschuldung, müssen andere Ideen her!

Tipp 2: Eventuell kommt die Vermietung oder mindestens eine Teilvermietung der Immobilie in Frage.

Ist auch dies keine Option, müssen sich Eigentümer mit dem Verlust der Immobilie anfreunden. Doch ist die Zwangsversteigerung durch die Bank noch nicht beim Amtsgericht beantragt, hat der Eigentümer noch immer Spielraum.

Tipp 3: Der Verkauf einer Immobilie auf dem freien Markt bringt immer einen höheren Erlös und generiert weniger Zusatzkosten als eine Zwangsversteigerung.

Selbst wenn das Kreditinstitut schon die Zwangsversteigerung eingeleitet hat, kann der Eigentümer gemäß §30 des Zwangsversteigerungsgesetz die einstweilige Einstellung des Verfahrens beantragen. Das Amtsgericht prüft dann, ob der Eigentümer innerhalb der nächsten 6 Monaten die Raten wieder bedienen kann. Kann der Eigentümer glaubhaft machen, dass seine finanzielle Notlage in naher Zukunft vorbei sein wird, kann die Zwangsversteigerung noch abgewendet werden.

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