Der Hauskauf - Vom Unterschreiben des Vertrags zur Beurkundung

Da scheint es endlich geschafft, denn das Haus ist nach langer Suche gefunden, die Finanzierung steht und der Kaufvertrag ist auch schon unterschrieben. Doch ist das Haus jetzt rein rechtlich schon im Besitz des Käufers? Nein, denn ein paar Schritte fehlen.

 
Zwei Männer geben sich vor einem Haus die Hand.

Sobald sich Käufer und Verkäufer einig sind, muss ein Notar gefunden werden, der den gesamten Prozess des Verkaufs begleitet. Meistens wird er vom Käufer ausgesucht, der Verkäufer kann sich jedoch auch einbringen. Gemeinsames Ziel sollte sein, dass sich beide Parteien mit der Wahl gut fühlen und dem Notar das nötige Vertrauen entgegen gebracht wird.

Beim Termin müssen sich die Parteien bereits über die Kaufsumme, eventuelle Verbindlichkeiten wie die Grundschuld und die mögliche Übernahme von Einbauten geeinigt haben. Außerdem ist es wichtig, dass Käufer und Verkäufer Ausweispapiere und die Steuer-Identifikationsnummer vorlegen können. Sind die Personalien der Beteiligten verifiziert, kann der Kaufvertrag im Beisein des Notars unterschrieben werden.

Einige Tage nach dieser wichtigen Unterschrift bekommen beide Parteien Kopien hierüber zugesendet. Außerdem beantragt der Notar die Eintragung einer sogenannten Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt. Diese stellt sicher, dass die Immobilie nicht nochmal veräußert werden kann. Nachdem der Käufer vom Finanzamt aufgefordert wurde, die Grunderwerbsteuer zu leisten und dies erledigt wurde, erhält er die steuerliche Unbedenklichkeitserklärung. Diese wird zur rechtlichen Eigentumsumschreibung benötigt.

Parallel hierzu kümmert sich der Notar darum, dass die Immobilie lastenfrei in den Besitz des Käufers übergehen kann. War bei dem Verkäufer noch eine Grundschuld vorhanden, dann kontaktiert der Notar die zuständige Bank, damit diese gestrichen werden kann. Denn für den Käufer wird nun eine neue Grundschuld eingetragen. Dass dies dokumentiert und beglaubigt wird, ist für den Käufer übrigens von großer Bedeutung. Denn erst wenn die neue Grundschuld besteht, wird das Kapital aus der Baufinanzierung auch tatsächlich ausgeschüttet.

Nun kann der Kaufpreis überwiesen werden.

Ist der Zahlungseingang verzeichnet worden, stellt der Notar den Antrag auf Umschreibung des Eigentums beim Grundbuchamt. Über diesen Vorgang werden wieder beide Partein informiert, damit auch die Versicherungsgesellschaft der Gebäudeversicherung in Kenntnis gesetzt werden kann.

Erst jetzt hat die Immobilie offiziell den Besitzer gewechselt.

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