Endlich ist es soweit und man ist stolzer Besitzer eines Grundstücks! Grund zur Freude auf jeden Fall, denn nun kann man loslegen und sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Und vielleicht kommt noch ein süßes Gartenhaus dazu, eine Garage oder ein Carport. Wie schick wäre außerdem noch ein kleines Gewächshaus? Wer in Deutschland baut, wie es ihm gefällt, der tappt jedoch schnell in eine Falle. Denn nicht jede Art von Bau darf ohne Weiteres ohne Baugenehmigung errichtet werden!
Eine Baugenehmigung muss bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden, um auf baurechtliche Vorgaben und örtliche Bebauungspläne geprüft zu werden. Wird dies - wo nötig - nicht getan oder die Behörde genehmigt einen eingereichten Bauantrag nicht, dann darf nicht gebaut werden. Sollte es dennoch zur Errichtung eines Gebäudes kommen, erwartet den Eigentümer nicht nur eine saftige Bußgeldzahlung, sondern auch der Abriss des betreffenden Objekts.
Es lässt sich leider keine allumfassende Antwort auf die Frage nach einer Baugenehmigung geben, da es meist auf Details und die Größe des Vorhabens ankommt. Für genehmigungsfreie Projekte lässt sich eher ein kurzer Überblick erstellen.
Grundsätzlich gilt dies für folgende Bauvorhaben:
- Gartenhaus: Es sollte nicht größer sein als 10 Quadratmeter und nur für das Unterbringen von Geräten und ähnliches genutzt werden.
- Gewächshaus: Dieses darf nicht höher als 5 Meter sein, mehr als 1.600 Quadratmeter aufweisen, beheizt sein oder eine Verbindung zum Haus haben.
- Garage und Carport: Diese sollten nicht größer als 30 Quadratmeter sein und die Seitenwände die Höhe von 3 Metern nicht überschreiten. Dies gilt jedenfalls in den meisten Bundesländern!
- Terrassenüberdachung: Wenn sie nicht mehr als 30 Quadratmeter Grundfläche hat und die Dachtiefe 3 Meter nicht überschreitet, ist diese genehmigungsfrei.
Da die
Regelungen für Bauvorhaben von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind,
sollten sich Grundstücksbesitzer vor jedem Projekt gründlich informieren. Am
besten wirft man hierfür einen Blick in die jeweilige Landesbauordnung oder man
stellt eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Behörde!
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