Unverheiratet ein Haus kaufen: Das ist zu beachten!

Wenn sich Paare entscheiden gemeinsam ein Haus zu kaufen, dann übernehmen sie eine große Verantwortung. Allein für ein verheiratetes Paar ist es immer eine finanzielle Herausforderung. Gerade, weil man immer auch mit einem unvorhergesehenen Umstand rechnen muss. Hierzu zählen der Verlust des Jobs, die Berufsunfähigkeit oder sogar der Tod des Partners. Doch was ist zu beachten, wenn man eben nicht den Bund der Ehe eingegangen ist, sondern sich als unverheiratetes Paar dem Abenteuer ‚Eigenheim‘ stellt?

Zwei Eheringe auf einem Holztisch

Generell machen Kreditgeber für Baufinanzierungen keinen Unterschied, ob ein Paar einen Trauschein besitzt oder eben nicht. Denn es zählt in erster Linie, wieviel das Paar gemeinsam erwirtschaftet und wie sicher das Haushalteinkommen ist, damit das Baudarlehen auch fristgerecht abgezahlt werden wird.

Viel wichtiger ist es jedoch, dass sich unverheiratete Paare rechtlich absichern, sollte es zu einer Trennung kommen, aber auch durch Versicherungen für den Notfall vorsorgen.

  • Der Grundbucheintrag ist als wichtige Formalität zu sehen, denn hier wird festgelegt, wer wieviel Rechte am Haus hat. Hier sollten unbedingt beide Partner schriftlich festgehalten werden; gern auch anteilig an der finanziellen Einbringung gerichtet. So hat jeder Partner so viel Rechte an dem Eigenheim, wie er auch tatsächlich bezahlt hat oder bezahlen wird.
  • Durch einen Partnerschaftsvertrag können im Falle einer Trennung zusätzlich die Besitzverhältnisse geregelt werden. In diesem privatrechtlichen Schriftstück können außerdem Unterhaltszahlungen oder die Verteilung von Besitztümern wie teuren Möbeln festgehalten werden. Wird dieser Vertrag notariell beglaubigt, so ist er im Fall der Fälle weniger anfechtbar. Außerdem kann ein Notar bei der einen oder anderen Formulierung helfen.
  • Im schlimmen Fall des Todes eines Partners, sollte unbedingt geregelt sein, was mit der Immobilie passiert. Damit die Erbfolge nicht eingehalten werden muss und die Immobilie in den Besitz der Kinder oder andere Verwandte des Verstorbenen übergeht, muss unbedingt ein Testament oder sogar ein Erbschaftsvertrag aufgesetzt werden. Hier wird dann festgelegt, dass die Immobilie an den Partner vererbt wird.

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