Schlüsselfertig oder bezugsfertig: Wie baut man stressfrei?

Im allgemeinen Verständnis bedeutet „schlüsselfertig“, dass man die Schlüssel zum Traumhaus bekommt, einzieht und damit eben alles fertig ist. Dem ist aber nicht so! Oder doch? Denn gesetzlich definiert ist der Begriff „schlüsselfertig“ leider gar nicht. Umso wichtiger, dass Hausbauer und auch Hausrenovierer vor dem Vertragsabschluss für ihr Bauprojekt wissen, was sie von den Gewerken wollen und dann hoffentlich auch bekommen. Denn die richtige Formulierung im Vertrag ist hier mal wieder die Grundvoraussetzung für ein gelungenes Projekt. Oder in diesem Fall, der Schlüssel dazu.

Mutter, Vater und Kind sitzen umgeben von Umzugskartons auf dem Boden.
Oftmals werden die Begrifflichkeiten durcheinander gebracht, beziehungsweise der Ausdruck „schlüsselfertig“ mit dem Ausdruck „bezugsfertig“ einfach gleichgesetzt. Dabei haben diese sehr unterschiedliche Bedeutungen in der Baubranche.

Im Gegensatz zu „schlüsselfertig“ unterliegt der Begriff „bezugsfertig“ immerhin einigen gesetzlichen Forderungen. Im Bewertungsgesetz, welches in Deutschland die steuerlichen Bewertungen von Vermögensgegenständen regelt, ist die Bezugsfertigkeit klarer definiert. Hier wird immerhin vorgegeben, dass ein bezugsfertiges Haus, bewohnbar sein muss und somit Anschlüsse für Strom, Licht und Wasser, aber auch alle Sanitäranlagen und eine Küche vorhanden sein muss. Alle grundlegenden Arbeiten müssen erledigt sein, damit die Immobilie bewohnt werden kann. Kleine Malerarbeiten oder andere Schönheitsreparaturen gehören hier nicht zu. Denn auch ohne die Ausführung solcher Tätigkeiten ist ein Wohnraum schließlich zu nutzen. Außerdem ist es für den Bewohner zumutbar, dass diese Arbeiten auch nach seinem Einzug erst durchgeführt werden.

Die Schlüsselfertigkeit hingegen kann im schlimmsten Fall lediglich die Fertigstellung des Rohbaus bedeuten. Solchen Widrigkeiten entgeht man am geschicktesten, indem man beim Vertragsabschluss mit dem Bauunternehmer gut auf alle Formulierungen achtet. Dies beinhaltet nicht nur die Art der Arbeit, sondern auch, bis wann diese erledigt sein muss. Es wird eh geraten, bei Bauprojekten - ob Neubau oder Sanierung - Zeitpuffer einzuplanen, um Stress zu vermeiden. Dennoch sollte man als Eigentümer Fristen vertraglich festhalten, um später die Möglichkeit für Schadensersatzforderungen zu haben, falls es zu langen Verzögerungen kommt, die teuer werden könnten.

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